Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen ("AGB") der TUI 4U GmbH und ihrer Marke "TUI Ticket Shop" für die Vermittlung von Flugleistungen in Österreich.
1. Geltung
  1. TUI 4U GmbH, die Markeninhaberin von „TUI TICKET SHOP (im Folgenden „TUI TICKET SHOP“ genannt) wird in der Eigenschaft als Vermittlerin von Luftbeförderungsverträgen einschließlich Nebenleistungen und Flugscheinen (nachfolgend „Flugleistungen“) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 675 BGB tätig. Die Flugleistungen werden ausschließlich für Wiederverkäufer wie z. B. Reisebüros und ähnliche Agenturbetriebe (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) vermittelt. Bei der Vermittlung von Flugleistungen für Vertragspartner entsteht für TUI TICKET SHOP weder ein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts noch ein Luftbeförderungsvertrag. Vermittelte oder im Namen einer Fluggesellschaft verkaufte Flugleistungen sind für TUI TICKET SHOP Fremdgeschäfte. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden (Reisenden) des Vertragspartners und TUI TICKET SHOP entsteht nicht.
  2. Die Vermittlung und der Verkauf von Flugleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften (bspw. ABB-Flugpassage LH, IATA-Bedingungen etc.) und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens nebst der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und einschlägigen EU-Verordnungen zur Regelung des Luftverkehrs bzw. des Warschauer Abkommens in der Fassung der Zusatzabkommen von Den Haag und Guadalajara. TUI TICKET SHOP ist weder ausführender noch vertraglicher Luftfrachtführer. TUI TICKET SHOP ist kein Veranstalter.
  3. Der Vertragspartner ist gehalten, seine Kunden in geeigneter und unmissverständlicher Form, ggf. durch den Einsatz eigener AGB, auf die der Vermittlung von Flugleistungen zugrunde liegenden und in Ziff. 1.1 und 1.2 dargestellten Rechts- und Vertragsverhältnisse hinzuweisen. Insoweit wird ihm angeraten, dem Kunden die Anschrift der Fluggesellschaft oder von deren Verkaufsbüro mitzuteilen.
2. Buchungen per Telefon, Telefax, CRS, etc.
  1. Buchungsaufträge können in Textform (E-Mail) schriftlich, fernmündlich, über Internet Booking Engines oder über die angebotenen Reservierungssysteme (SABRE, GALILEO, WORLDSPAN (Buchung über WORLDSPLAN nur bis zum 30.04.2014 möglich) bzw. AMADEUS-Queue) und durch Vertragspartner mit einer TUI Austria oder TUI Deutschland Agentur auch über IRIS.plus erfolgen. TUI TICKET SHOP führt die Buchungsaufträge alsbald aus. Die Buchungsannahme wird bei Verfügbarkeit der Flugleistung mit der Bestätigung durch die Fluggesellschaft erklärt.
  2. Der Vertragspartner ist zur Einhaltung der dem jeweiligen Tarif zu Grunde liegenden Bedingungen und Konditionen verpflichtet. Eine Ticketausstellung durch TUI TICKET SHOP entbindet nicht von der Prüfung der Tarifbedingungen. Er ist überdies verpflichtet, seine Kunden in geeigneter Weise auf die Tarifbedingungen (Cross-Border, Flugscheinreihenfolge, Antritt des Hinfluges, etc.) hinzuweisen und sich die Erteilung des Hinweises bestätigen zu lassen. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt, Flugleistungen in Erwartung oder Kenntnis einer Missachtung der Tarifbedingungen zu vermitteln. Bei Buchung von als Touroperator-Tarifen gekennzeichneten Flugtarifen hat der Vertragspartner die Buchung einer zum Flug gleichwertigen Landleistung sicherzustellen und auf Verlangen in Form eines Reisedokuments (Voucher) nachzuweisen.
  3. Bei Buchungsaufträgen via GDS (Global Distribution System)-Queue sind zwingend die von TUI TICKET SHOP vorgegebenen Eingabe-Formate einzuhalten, da ansonsten ungeachtet einer maschinell veranlassten Rückmeldung eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht gewährleistet werden kann und TUI TICKET SHOP hierfür keinerlei Haftung übernimmt. Der Nachweis der Einhaltung der Eingabe-Formate obliegt dem Vertragspartner.
  4. Buchungsaufträge sind als ein Vertragsangebot für den Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag zur Vermittlung einer Flugleistung kommt zustande, sofern TUI TICKET SHOP dessen Annahme schriftlich bestätigt.
  5. TUI TICKET SHOP wird die Annahme oder Ablehnung des Buchungsauftrages nach dessen Zugang schriftlich erklären und die Vermittlungsleistung bei Annahme des Buchungsauftrages erbringen. Eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit des Buchungsauftrages wird TUI TICKET SHOP dem Vertragspartner unverzüglich mitteilen.
  6. Eine schriftliche Buchungsbestätigung ist entbehrlich, sofern der Buchungsauftrag ausgeführt und der Flugschein ausgestellt ist und abrufbereit zur Verfügung steht. Bei elektronischen Beförderungsdokumenten steht die Übermittlung eines Buchungscodes der Ausführung des Auftrages gleich.
  7. Der Umfang der vermittelten Flugleistung ergibt sich aus den Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften.
  8. Bei Unklarheiten im Buchungs- und Zahlungsverkehr ist unverzüglich eine Klärung mit TUI TICKET SHOP herbeizuführen und bei festgestellten Fehlern TUI TICKET SHOP hierüber zu informieren. Dies gilt insbesondere in Fällen, bei denen der E-Ticket-Beleg und/oder die Rechnung nicht innerhalb einer Frist von 1 Tag nach Erteilung des Buchungsauftrages gegenüber TUI TICKET SHOP bei dem Vertragspartner eingegangen sind.
3. Buchungen per Internet Booking Engine („IBE“)
  1. TUI TICKET SHOP ist weder Eigentümerin noch Betreiberin der angebotenen IBE, sondern ist von diesen sowohl zur eigenen Nutzung der IBE als auch zur Einräumung von Nutzungsrechten an der IBE gegenüber dem Vertragspartner autorisiert worden. Hiervon umfasst ist auch das Recht, die IBE unter anderem Namen zu nutzen oder deren Nutzung unter anderem Namen zu ermöglichen.
  2. TUI TICKET SHOP übernimmt keine Haftung dafür, dass die IBE in der Hard – und Softwareumgebung des Vertragspartners fehlerfrei funktioniert. TUI TICKET SHOP haftet auch nicht für die Qualität und/oder die Richtigkeit der Ergebnisse von Datenbankrecherchen oder Buchungen mittels der IBE.
  3. TUI TICKET SHOP haftet nicht für von den IBE-Betreibern vorgenommene und nicht abgestimmte Änderungen und/oder TUI TICKET SHOP nicht zur Kenntnis gebrachte Änderungen im Buchungsablauf, der Umsetzung und Darstellung der Tarifdatenbank, der Flugdatenbank und der Reservierungsinhalte.
  4. Aufgrund der Komplexität der eingesetzten IBE und anderer Softwaresysteme ist der Vertragspartner verpflichtet, alle bei ihm eingehenden oder von ihm selbst angelegten Buchungen auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen und eventuelle Fehler umgehend an TUI TICKET SHOP zu melden.
4. Zahlungen
  1. Die Zahlung ist bei Ticketausstellung sofort in voller Höhe fällig. Für das für die Vertragspartner mit einer TUI Austria oder TUI Deutschland Agentur über IRIS.plus angebotene Produkt - TTS Baustein - gilt abweichend: Erfolgt bei den als Touroperator-Tarifen gekennzeichneten Flügen eine Buchung bis 34 Tage vor Reiseantritt wird mit dem Zugang der Buchungsbestätigung und/oder Rechnung des TUI TICKET SHOP eine Anzahlung in Höhe von 20% des Flugscheinpreises fällig. Der Restbetrag wird mit Ticketing 31 Tage vor Abflug fällig. Für Buchungen ab 33 Tagen vor Reiseantritt ist der Flugscheinpreis sofort in voller Höhe fällig.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet und berechtigt, mit nachstehenden Einschränkungen vor Aushändigung des Flugscheins bzw. Übermittlung des Buchungscodes bei elektronischen Tickets den Flugscheinpreis vom Kunden einzuziehen.
  3. Das Erfüllungsrisiko für die ordnungsgemäße, rechtzeitige und vollständige Zahlung des Kunden liegt immer beim Vertragspartner, welcher für die Bezahlung der angeforderten Flugscheine gegenüber TUI TICKET SHOP in jedem Fall haftet. Dies beinhaltet auch die Kundenzahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung oder weitere angebotene Zahlungsmittel, auch wenn der Inkassoauftrag an den TUI TICKET SHOP oder die Airline erteilt wurde. Eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt dem Vertragspartner bei der Zahlung per Kreditkarte, hier sind die Bedingungen der Kreditkartengesellschaften zu beachten. Der Vertragspartner stellt sicher, dass eine nachweisbare und beweiskräftige Berechtigung des Kunden zur Kreditkartennutzung besteht. Wird diese nicht eingehalten und es erfolgt eine Rückbelastung durch das Kreditkarteninstitut, so ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechende Zahlungsausfälle seiner Kunden zu übernehmen. Eine Erstattung des Zahlungstransaktionsentgeltes für Kreditkarten und Sofortüberweisung ist ausgeschlossen.
  4. Der Vertragspartner garantiert im Zusammenhang mit der Speicherung und Verarbeitung von Kreditkartendaten die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auf der Grundlage des Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS). Bei Zahlung über die Kreditkarte von Kunden des Vertragspartners ist der Kunde bei Nutzung des Netto-Kreditkartenverfahrens vom Vertragspartner darauf hinzuweisen, dass TUI TICKET SHOP (TUI 4U GmbH) berechtigt ist, den anfallenden Rechnungsbetrag ganz oder teilweise einzuziehen; eine Belastungsermächtigung hat der Vertragspartner vom Kunden legitimieren zu lassen. Das gilt entsprechend für das Bankeinzugsverfahren, soweit dieses angeboten wird. TUI TICKET SHOP behält sich vor, Belastungsermächtigungen stichprobenweise anzufordern. Das Recht der Fluggesellschaft, das ihr zustehende Flugentgelt selbst einzuziehen, bleibt unberührt.
  5. Die Zahlung eines Vermittlungsentgeltes an den Vertragspartner erfolgt gemäß der jeweils von TUI TICKET SHOP im Internet für den Vertrieb in Österreich veröffentlichten gültigen Bedingungen.
  6. TUI TICKET SHOP ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Vertragspartner an konzernverbundene Gesellschaften der TUI AG abzutreten und Forderungen solcher Gesellschaften gegenüber dem Vertragspartner nach vorheriger Abtretung an TUI TICKET SHOP mit Provisionsansprüchen des Vertragspartners aufzurechnen.
  7. Abweichend von §§ 406ff. BGB ist TUI TICKET SHOP berechtigt, sowohl gegenüber dem Vertragspartner als auch gegenüber verbundenen Unternehmen des Vertragspartners i. S. d. §§ 15ff AktG mit fälligen Forderungen aufzurechnen. Dieses Recht besteht nicht, soweit die Aufrechnung gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere die der Insolvenzordnung, verstoßen würde.
5. Flugpreise
  1. Preisänderungen der Fluggesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss von TUI TICKET SHOP und bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  2. TUI TICKET SHOP ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Fluggesellschaften, sofern diese ausdrücklich vorbehalten bleiben, auch nach Vertragsschluss an den Vertragspartner weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass TUI TICKET SHOP von den Fluggesellschaften mit entsprechenden Auf- oder Zuschlägen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den jeweiligen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften, die vom Vertragspartner anerkannt werden und deren Anerkennung er auch durch seine Kunden herbeiführen sollte. Nachbelastungen sind bis zu einem Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss des Beförderungsvertrages möglich.
  3. Die in der TUI TICKET SHOP Flugpreis-Datenbank aufgeführten Preise sind unverbindlich und vorbehaltlich der Änderungen seitens der Fluggesellschaften. Sie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  4. TUI TICKET SHOP behält sich insbesondere vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren (Sicherheitszuschläge/örtliche Steuern) und/oder Treibstoffzuschläge und/oder eine Änderung der für die Flugbeförderung geltenden Wechselkurse, an den Vertragspartner weiterzugeben.
  5. Aus den Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften kann sich das Recht für die Fluggesellschaft ergeben, dass nach Buchung die bestätigten Preise nur noch bei einer zeitlich vorgezogenen Ticketausstellung gewährt werden, während für ein Ticketing zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt ein höherer Preis als der bestätigte Peis durch die Fluggesellschaft verlangt wird. Auf die Entscheidung der Fluggesellschaft hat der TUI TICKET SHOP keinen Einfluss. Der TUI TICKET SHOP wird den Vertragspartner über eine solche Änderung rechtzeitig in geeigneter Form informieren. Der Vertragspartner ist sodann verpflichtet, den Kunden über die durch die Fluggesellschaft veranlasste Änderung in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist durch den Vertragspartner darüber hinaus zu informieren, dass er sich zwischen
    - dem zeitlich vorgezogenen Ticketing zum bestätigten Preis mit sofortiger Fälligkeit des Restpreises oder
    - einem Ticketing zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt mit dem von der Fluggesellschaft festgelegten erhöhten Preis, wobei die von der Fluggesellschaft erhobenen Mehrkosten an den Kunden mit Ticketing weitergegeben werden oder
    - einer kostenfreien Stornierung entscheiden kann.
    Die Entscheidung des Kunden ist dem TUI TICKET SHOP durch den Vertragspartner innerhalb der dem Vertragspartner vom TUI TICKET SHOP gesetzten Frist mitzuteilen. TUI TICKET SHOP wird gemäß der Entscheidung des Kunden das Ticketing vorziehen, bei unverändertem Ticketing den Kunden mit den Mehrkosten belasten oder eine kostenfreie Stornierung vornehmen. Soweit TUI TICKET SHOP keine Erklärung des Kunden durch den Vertragspartner innerhalb der gesetzten Frist zugeht, wird TUI TICKET SHOP die gebuchte Flugbeförderung kostenfrei stornieren.
6. Leistungsänderungen
  1. Die von den Fluggesellschaften veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflugs- und Ankunftsflughäfen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluggesellschaften, bleiben den Fluggesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt TUI TICKET SHOP keinerlei Haftung. Aufgrund möglicher kurzfristiger Änderungen durch die durchführenden Fluggesellschaften, wird dringend empfohlen, die Flugzeiten regelmäßig – mindestens aber 1 Tag vor Abflug - auf mögliche Flugzeitenänderungen hin zu überprüfen.
7. Rücktritt/Umbuchungen
  1. Reservierungsänderungen sind nur vor Flugantritt und nur vor Flugscheinausstellung möglich. Werden auf Wunsch des Vertragspartners oder dessen Kunden nach der Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Flugtermins, des Flugziels, des Ortes, des Flugantritts oder der Beförderungsklasse vorgenommen („Umbuchung“), kann TUI TICKET SHOP ohne besonderen Nachweis pro Flugschein ein pauschales Umbuchungsentgelt gemäß der veröffentlichten Preisliste für Serviceleistungen erheben. TUI TICKET SHOP ist verpflichtet, in diesem Fall die Umbuchungswünsche unverzüglich an die Fluggesellschaft weiterzugeben. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis nachgelassen, dass TUI TICKET SHOP durch die Umbuchung keine oder geringere Kosten als mit der Pauschale geltend gemacht, entstanden sind.
  2. Für Umbuchungen nach Flugscheinausstellung, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist und sie von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, wird ein pauschales Umbuchungsentgelt berechnet. Die genaue Höhe der Entgelte richtet sich nach der aktuell gültigen Service-Entgeltliste, die unter www.tuiticketshop.de einsehbar ist.
  3. Für Umbuchungen nach Reiseantritt gelten die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft für den gekauften Tarif.
  4. Bei Umbuchungen von Flügen wird neben dem Service-Entgelt entsprechend der Service-Entgeltliste ein Entgelt gem. Flugtarif erhoben, dessen Höhe den geltenden Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft entnommen werden kann. Ziff. 7.1 Satz 4 gilt entsprechend.
  5. Im Falle des Rücktritts von der Flugbeförderung und im Falle von deren Nichtantritt ist TUI TICKET SHOP berechtigt, zusätzlich zu einem pauschalen Stornierungsentgelt gemäß der veröffentlichten Preisliste für Serviceleistungen bereits verauslagte oder noch gegenüber der Fluggesellschaft zu verauslagende Entgelte vom Vertragspartner einzufordern. TUI TICKET SHOP ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Vertragspartner weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen, wird diese jedoch, soweit möglich, hinterfragen. Ziff. 7.1 Satz 4 gilt entsprechend. TUI TICKET SHOP erstattet im Rücktrittsfall nur die nach den Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft erstatteten Flugpreisbestandteile.
  6. Ein Rechtsanspruch des Vertragspartners auf erneute Vornahme einer stornierten Buchung zu den bei Reservierungsvornahme gültigen Konditionen besteht nicht. Dies gilt auch bei Stornierungen, die durch zu spät eingehende oder nicht vorgenommene Ticketbestellungen verursacht wurden.
8. Anzeige von Leistungsstörungen
  1. Leistungsstörungen der Flugleistung sind im Regelfall vom Kunden gegenüber der Fluggesellschaft als Vertragspartner des Beförderungsvertrages geltend zu machen. TUI TICKET SHOP kann diese bei Schwierigkeiten im Einzelfall nach Übermittlung durch den Vertragspartner an die Luftfahrtgesellschaft weiterleiten. Sollte TUI TICKET SHOP von der Fluggesellschaft aufgrund einer Anerkennung eines Mangels eine Gutschrift erhalten, wird diese dem Vertragspartner mit der treuhänderischen Verpflichtung zugeleitet, eine Auskehrung an den Kunden vorzunehmen.
  2. Anzeigen von Leistungsstörungen in den Einzelfällen von Ziff. 8.1 Satz 2 sind ausschließlich vom Vertragspartner bei TUI TICKET SHOP unter Beifügung der dafür notwendigen Unterlagen, unter Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungen und unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare einzureichen. Eingaben durch den Kunden des Vertragspartners werden nicht bearbeitet.
9. Vertraulichkeit
  1. Alle durch TUI TICKET SHOP gegenüber dem Vertragspartner veröffentlichten Preis-, Entgelt-oder Provisionslisten und sonstige Informationen sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, soweit sie nicht zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  2. Um Missverständnissen hinsichtlich der zugrunde liegenden Vertrags- und Rechtsverhältnisse vorzubeugen, ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, an ihn adressierte Schreiben von TUI TICKET SHOP seinen Kunden offenzulegen. Hiervon umfasst sind insbesondere Rechnungen, die einen Rückschluss auf TUI TICKET SHOP als Vermittlerin von Flugleistungen für den Vertragspartner zulassen. Erforderlichenfalls hat der Vertragspartner eigene Formulare für die Rechnungsstellung o. ä. gegenüber seinen Kunden zu verwenden.
10. Haftung
  1. TUI TICKET SHOP haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung der ihr erteilten und von ihr bestätigten Aufträge unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dies gilt auch für die mögliche entgeltliche Freischaltung der IBE-Tarifdatenbank (s. Ziff. 3) aufgrund von gesonderten Vereinbarungen mit dem Vertragspartner. Eine Haftung entfällt bei unentgeltlicher Freischaltung und Nutzung der IBE-Tarifdatenbank durch den Vertragspartner.
  2. TUI TICKET SHOP haftet für durch sie, durch ihre Vertreter und/oder Beschäftigten bei Nutzung der IBE (s. Ziff. 3) entstandene Schäden des Vertragspartners nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der von TUI TICKET SHOP zu zahlende Schadenshöchstbetrag für verschuldete Handlungen, Unterlassungen oder Mängel, die die Dienstleistung betreffen, ist – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf € 1.000,00 (eintausend EURO). TUI TICKET SHOP haftet nicht für etwaige Schäden (einschließlich Schäden wegen entgangener Geschäfte, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstiger finanzieller Verluste), die aus Ansprüchen Dritter resultieren.
  3. TUI TICKET SHOP haftet nicht für die vertragsgemäße Durchführung vermittelter Flugleistungen, soweit sich aus der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges ergibt.
  4. Die vertragliche Haftung von TUI TICKET SHOP aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den 1,5-fachen Preis der vermittelten Flugleistung beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von TUI TICKET SHOP herbeigeführt wurde und die Beschränkung für den konkreten Schadensfall gesetzlich zulässig ist.
  5. Die Versendung von Flugscheinen und Dokumenten erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners.
  6. Über die Einhaltung notwendiger Pass-und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet gegebenenfalls der Vertragspartner den Fluggast. Für die Beschaffung jener Dokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich.
  7. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften der Fluggesellschaften übernimmt TUI TICKET SHOP bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den Fluggesellschaften, den zuständigen Stellen und Behörden keine Gewähr.
  8. TUI TICKET SHOP übernimmt ferner keine Haftung für die Fluggastbeförderung und hierdurch eintretende Verluste, Verspätungen, Beschädigungen oder Unfälle. Die Haftung der Fluggesellschaften richtet sich ausschließlich nach dem Luftverkehrsgesetz, gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften (z. B. VO (EG) 2027/97, VO (EG) 261/2004), dem Montrealer Übereinkommen, dem Warschauer Abkommen nebst seiner Ergänzungsabkommen sowie den allgemeinen Beförderungs-und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften.
  9. Der Verlust eines Flugdokuments ist vor Antritt bzw. Beendigung der Reise unverzüglich TUI TICKET SHOP oder der Fluggesellschaft anzuzeigen. Der Vertragspartner hat seinen Kunden in diesem Fall bei der von ihm gebuchten Fluggesellschaft zu melden.
  10. Der Vertragspartner stellt TUI TICKET SHOP von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, die aus einer unrichtigen oder missverständlichen Darstellung der Rechts- und Vertragsverhältnisse gem. Ziff. 1.1 und 1.2, der schuldhaften Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten gem. Ziff. 3 und/oder einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung gem. Ziff. 9 herrührt.
11. Dauer der Zusammenarbeit
  1. Das Vertragsverhältnis zwischen TUI TICKET SHOP und dem Vertragspartner läuft auf unbestimmte Zeit und kann von dem Vertragspartner jederzeit und vom TUI TICKET SHOP mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  2. [Sobald der Vertragspartner mindestens sechs aufeinander folgende Monate lang keine Umsätze bei TUI TICKET SHOP getätigt hat, wird die Buchungsmöglichkeit für den Vertragspartner vorübergehend stillgelegt. Auf Anfrage des Vertragspartners wird diese wieder aktiviert.]
    Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für TUI TICKET SHOP insbesondere vor, wenn der Vertragspartner in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder aus sonstigen Gründen nicht mehr die ordnungsmäßige Betreuung und Beratung der Kunden sowie die Abwicklung der Buchungen gewährleistet ist. Ebenfalls wird als wichtiger Grund erachtet, wenn im Zeitraum eines Jahres mehr als eine Abbuchung im Lastschriftverfahren nicht eingelöst wird.
  3. Der Vertragspartner hat TUI TICKET SHOP über einen Wechsel in der Geschäftsführung, über einen Wechsel der Inhaberverhältnisse sowie über einen Wechsel der Kontoverbindung oder einen örtlichen Wechsel der Betriebsstätte unverzüglich schriftlich zu informieren und auf Verlangen von TUI TICKET SHOP entsprechende Dokumente aus dem Handels- oder Gewerberegister vorzulegen.
  4. Alle für den Vertragspartner bestimmten Informationen, Änderungsnachrichten von Leistungsträgern und Mitteilungen in eigener Sache kommuniziert TUI TICKET SHOP per Fax- bzw. E-Mail-Rundsender sowie im Internet. Sollte der Vertragspartner Fax- und E-Mail-Rundschreiben nicht zu erhalten wünschen, ist er verpflichtet, sich regelmäßig, jedoch mindestens einmal täglich, an entsprechender Stelle im Internet zu informieren.
12. Zahlungsabwicklung
  1. Es gilt die zwischen TUI TICKET SHOP und dem Vertragspartner vereinbarte Zahlart. In jedem Falle wird die aktuell gültige Zahlart durch Übersenden des Rechnungsbeleges ausgewiesen.
  2. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD, benötigt TUI TICKET SHOP ein sog. SEPA Firmenlastschrift-Mandat (SEPA Business-to-Business Direct Debit Mandate), das die Belastung des Girokontos des Vertragspartners mit der Zahlung im Wege der Lastschrift erlaubt. Die Erteilung des Mandats ist dem Kreditinstitut des Vertragspartners vor Einlösen einer SEPA-Firmenlastschrift zu bestätigen.
  3. Wird das SEPA Firmenlastschriftverfahren eingesetzt, so wird eine Verkürzung der Vorankündigungsfrist auf mind. 1 Tag vor Fälligkeit vereinbart.
  4. Sollte die Einlösung von SEPA-Lastschriften von TUI TICKET SHOP infolge nicht ausreichender Deckung des Kontos des Vertragspartners abgelehnt werden, ist TUI TICKET SHOP berechtigt, eine Sicherheitsleistung vom Vertragspartner (z. B. Barkaution, Bankbürgschaft) auf dessen Kosten zu fordern. Außerdem kann eine individuelle Vorauszahlungsvereinbarung mit dem Vertragspartner abgeschlossen werden. Kommt es zu weiteren Störungen (z. B. Rücklastschrift), kann TUI TICKET SHOP sich zum Ausgleich der Salden des Vertragspartners der Vorauszahlung bedienen. Das Verfahren der Bankabbuchung wird in diesem Fall solange ausgesetzt, bis die festgelegte Vorauszahlung wieder vollständig ihrer Höhe nach eingezahlt ist.
13. Datenschutzbestimmungen
  1. TUI TICKET SHOP verpflichtet sich, die für den Buchungs- und Zahlungsvorgang notwendigen Daten von Kunden des Vertragspartners lediglich zu eigenen Zwecken und zur Abwicklung des Auftrages zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit hierzu eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht, insbesondere auch zur Bekämpfung von Kreditkartenmissbrauch. Soweit es zur Abwicklung der vermittelten Verträge erforderlich ist, dürfen Daten an Dritte weitergegeben werden.
14. Antikorruptionsklausel und Verhaltenskodex
  1. TUI TICKET SHOP als Tochter des international agierenden TUI Travel PLC Konzerns ist der deutschen und internationalen Gesetzgebung, wie dem englischen Anti-Korruptionsgesetz, unterworfen und sieht verantwortliches Verhalten als unverzichtbaren Bestandteil jeden wirtschaftlichen Handelns an. TUI TICKET SHOP verweist hiermit ausdrücklich auf den Verhaltenskodex für Lieferanten des TUI AGKonzerns unter https://www.tuigroup.com/damfiles/default/meta/einkaufsbedingungen/Lief… und erwartet von den Vertragspartnern, dass sie diese Bemühungen unterstützen. Die Vertragsparteien werden sich insbesondere gegenseitig bei Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption unterstützen und sich gegenseitig unverzüglich informieren, soweit sie Kenntnis oder einen konkreten Verdacht von Korruptionsfällen haben, die mit diesem Vertrag oder seiner Erfüllung in einem konkreten Zusammenhang stehen.
15. Schlussbestimmungen
  1. TUI TICKET SHOP ist nach billigem Ermessen berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Über Änderungen informiert TUI TICKET SHOP den Vertragspartner mindestens in Textform. Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht binnen zwei Wochen nach Zugang den geänderten AGB schriftlich gegenüber TUI TICKET SHOP widerspricht.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen o. ä. erkennt TUI TICKET SHOP nicht an, es sei denn, TUI TICKET SHOP hat schriftlich deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
  4. Diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck-oder Wechselforderungen, ist Bremen.
TUI TICKET SHOP

c/o TUI 4U GmbH

Otto-Lilienthal-Str. 17

28199 Bremen

Geschäftsführer: Florian Fleischer, Olaf Petersenn

Amtsgericht Bremen HRB 19900

Stand 01/2016